Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutz - kurz: HinSchG - ist ein Gesetz, welches den Schutz von Hinweisgebern – sogenannten „Whistleblowern“ – gewährleistet.

Das HinSchG.

HinSchg – was ist das?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, hat seinen Ursprung in einer EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, also sogenannte Whistleblower. Abgekürzt wird das Hinweisgeberschutzgesetz auch HinSchG genannt.

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in Deutschland verpflichtet, eine interne Meldestelle für ihre Mitarbeiter anzubieten. Diese Pflicht besteht ab dem Tag, an dem der 50. Mitarbeiter eingestellt wird. Es lohnt sich also sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Was besagt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das HinSchG ist ein Gesetz, welches den Schutz von Hinweisgebern – sogenannten „Whistleblowern“ – gewährleistet. Jedem Mitarbeiter muss es möglich sein, auf Wunsch auch anonym, illegale oder unangemessene Aktivitäten innerhalb des Unternehmens melden zu können.

Was für Verstöße/illegale Aktivitäten können gemeldet werden?

Ein illegaler Verstoß bezeichnet eine Handlung, die gegen geltende Gesetze verstößt. Das kann bedeuten, dass eine Person oder Organisation etwas tut, was durch Gesetz ausdrücklich verboten ist, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Bestechung, Umweltverschmutzung oder andere kriminelle Aktivitäten.

Auf das Arbeitsumfeld umgesetzt bedeutet dies: Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind.

Unser Hinweisgeberschutz-System – eine einfache Lösung.

Für die glacier ac GmbH typisch, haben wir einen einfachen, pragmatischen und gleichzeitig rechtskonformen Weg entwickelt, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen.

Ohne das Aufsetzen neuer Systeme oder ähnliches kann der Prozess einfach im Unternehmen etabliert werden. Dabei sind die Meldungen sowohl telefonische als auch schriftliche möglich – anonym oder unter Nennung des Namens des Hinweisgebers – und ist damit in jedem Fall zu 100% Gesetzeskonform.

Durch das glacier ac Compliance-Team, als externe Partei, ist für die Vertraulichkeit und eine unabhängige Bearbeitung der Meldung gesorgt – dabei schützen wir, soweit gesetzlich möglich, sowohl die Anonymität des Whistleblowers als auch die des Verantwortlichen und anderen Personen, die von den Meldungen betroffen sein könnten.

Drohende Strafzahlungen.

Für Unternehmen, die Ihrer Pflicht zur Einführung einer internen Meldestelle spätestens ab dem Tag, an dem der 50. Mitarbeiter eingestellt wird, nicht nachkommen, droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20.000 Euro!

Sie sind auf der Suche nach einer schnell umsetzbaren, einfachen, unkomplizierten Lösung, um die Anforderungen des HinSchG zu erfüllen?